Begutachtung

Die Gutachten werden durch Dr. Jörling erstellt.

Von Dr. Jörling wurde 2005 das Zertifikat als medizinischer Sachverständiger für Begutachtung an der Universität Köln erworben.

Zur Begutachtung und Beratung im Gesundheitswesen stelle ich meinen Kunden eine langjährige hochqualifizierte Erfahrung als Chirurg und Gutachter zur Verfügung. Grundlagen meiner Tätigkeit sind Objektivität, Unabhängigkeit, höchste Qualität und eine individuelle Beratung der verschiedenen Partner. Basis der Begutachtung sind allein der objektive Befund bzw. die vorliegenden medizinischen Unterlagen sowie gesicherte medizinische Erkenntnisse und eine eigenständige Bewertung. Die gutachterliche Beurteilung ist grundsätzlich auch für den medizinischen Laien verständlich.

Gutachten werden für Berufsgenossenschaften, privateVersicherungen, Gerichte etc. erstellt. Es werden Fragestellungen aus allen Bereichen der Allgemein-, Unfallchirurgie und der Orthopädie beantwortet.

Dr. med. Peter Jörling

Geprüfter Gutachter der BDC | Akademie, Medizinischer Sachverständiger cpu

Folgende spezielle Gutachten werden erstellt:

Die Bewertung ärztlichen Handelns und medizinischer Sachverhalte stellt dabei die Beteiligten häufig vor unlösbare Probleme. Eine qualifizierte Beratung bereits im Vorfeld kann entscheidend sein. Hier ist ein hochspezialisiertes Fachwissen erforderlich, das ich für die Allgemeine Chirurgie sowie die Unfallchirurgie/Orthopädie zur Verfügung stelle.
Folgendes abgestuftes Vorgehen hat sich bewährt:

  • Vorprüfung
    Kostengünstige Aussage zu den Erfolgsaussichten nach Durchsicht der Akte. Ggf. gezielte Nachforderung von Informationen über den Auftraggeber. Bei Bedarf kurzfristiger Termin in der Praxis.
  • Stellungnahme
    Auf Wunsch des Patienten oder Anwaltes bei aus der Vorprüfung sich ergebenden Anhaltspunkten für ein unsachgemäßes Vorgehen
  • Wissenschaftliches Fachgutachten
    Bei schwierigen oder komplexen Fragestellungen ergeben sich je nach Sachverhalt und Fragestellung unterschiedliche Schwierigkeitsgrade.

Bei unklarem Erstgutachten kann auf Wunsch eine Zweitmeinung (second opinion) erstellt werden. Sie soll Ihnen helfen, mehr Sicherheit zu gewinnen. Erfahrungsgemäß können auch wertvolle Hinweise zu Maßnahmen gegeben werden, die aus medizinischer Sicht sinnvoll sind. Die Analyse kann sich auf folgende Gutachten beziehen:

  • der Schlichtungsstellen der Ärztekammern
  • der Krankenversicherungen
  • der Unfallversicherungen
  • der Haftpflichtversicherungen
  • gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • (außergerichtlicher) fachärztlicher Privatgutachter

Je nach Sachverhalt und Fragestellung wird entweder eine Stellungnahme oder ein (wissenschaftliches) Fachgutachten erstellt.

Werden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, erfolgt die Vergütung für private Auftraggeber nach der Gebührenordnung (GOÄ – Ziff.75, 80, 85 zzgl. Schreibgebühren). Der Gebührenfaktor ist abhängig vom Schwierigkeitsgrad des Falles. Oberhalb der Begründungsschwelle erfolgt eine plausible Rechnungsbegründung.
Je nach Arbeitszeit, Aktenumfang und Schwierigkeitsgrad betragen die Kosten für eine Vorklärung zwischen 250 bis 350 Euro (incl. Mehrwertsteuer, Schreibkosten und Porto), für ein Fachgutachten liegen diese entsprechend höher. Vorab wird in jedem Fall ein Gespräch mit dem Auftraggeber erfolgen. Sie sollten bedenken, dass die Kosten im Gegensatz zu den möglichen Nachteilen einer Nichtklärung angemessen und überschaubar sind.

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