Narkose

Die stetig steigende Zahl von ambulant durchgeführten Operationen in Praxiskliniken zeigt die zunehmende Akzeptanz der Patienten gegenüber dieser Behandlungsform.

Dabei ist die Anwendung schonender Operationstechniken nur eine Ursache. Ein wesentlicher Anteil ist der Entwicklung von nebenwirkungsärmeren Narkosemedikamenten zuzuschreiben. Diese neueren Narkosemedikamente sind kurz wirksam, damit sehr gut steuerbar und zeigen nur noch selten die klassischen Nebenwirkungen wie Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufprobleme und Desorientiertheit bzw. Müdigkeit über mehrere Stunden.

Heute werden die Patienten bereits wenige Stunden nach der Operation in ihre heimische Umgebung entlassen. Welche Operationen in dieser Praxisklinik ambulant durchgeführt werden, können Sie den vorangestellten Seiten entnehmen. Welche Patienten ambulant narkosefähig sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Das Lebensalter spielt dabei nur eine Rolle. Viele Patienten im höheren Alter befinden sich in einem geistig und körperlichen guten Zustand, der die Durchführung einer ambulanten Narkose durchaus zulässt.

Nach der Diagnosestellung zur Operation durch den Chirurgen, wird der allgemeine und der narkosespezifische Zustand des Patienten durch den Anästhesisten begutachtet. Dies erfolgt in einem ausführlichen Narkosegespräch, in dem der aktuelle Gesundheitszustand festgestellt und bekannte Untersuchungsbefunde vom Hausarzt (Labor, EKG, Lungenfunktionstest etc.) verwertet werden. Anhand dieser Befunde wird das geeignete Narkoseverfahren festgelegt und mit dem Patienten besprochen.

Neben der Allgemeinanästhesie, bei der zur Schmerzbefreiung auch das Bewusstsein ausgeschaltet wird, gibt es auch die Möglichkeit der Durchführung von Teilnarkosen, bei denen lediglich die Hand, der Arm oder ein Fuß betäubt wird. Welches Narkoseverfahren angewendet wird, hängt von der Art der Operation, vom Gesundheitszustand und vom Wunsch des Patienten ab.

Peter Backhaus

Arzt für Anästhesie