Ambulante Operationen

Die Arthrose ist aufgrund der fehlenden Regenerationsfähigkeit des Gelenkknorpels als chronische, progrediente Erkrankung mit zunehmender Funktionseinschränkung zu betrachten, deren Behandlung die langfristige Einbindung des Patienten in ein individuelles Arthrosemanagement erforderlich macht.

Die Steuerung der Arthrosebehandlung gehört in die Hände von Orthopäden und Unfallchirurgen, die eine exakte Diagnose stellen und die gezielte, individuelle Therapie einleiten. Das Arthrosemanagement sollte folgende Einzelkomponenten erfassen, die auf die individuellen Bedürfnisse des zu behandelnden Patienten abgestimmt werden müssen:

Anpassung des Lebenswandels

  • Gelenkspezifische Bewegungsübungen / Physiotherapie
  • Orthesen / Bandagen
  • Symptomatische medikamentöse Therapie
  • Chondroprotektiva / Disease modifying drugs
  • Operative Interventionen (optional)

Derzeit leiden etwa 75% der über 70 Jährigen Bundesbürger an einer Arthrose. Betrachtet man die demographische Entwicklung in Deutschland mit zunehmendem Patientenalter und der besorgniserregenden Zunahme adipöser junger Menschen in Deutschland, so ist in den kommenden Jahren mit einer immensen Zunahme der arthrosebedingten Gesundheitsaufwendungen zu rechnen.

Die Behandlung von Arthrosepatienten muss als Zusammenarbeit zwischen dem Patienten und allen Leistungserbringern erfolgen. Dabei sollte zwischen dem ggf. eingebundenen Hausarzt und dem die Behandlung leitenden Orthopäden/ Unfallchirurgen eine enge Absprache hinsichtlich des fortlaufenden Patientenkontaktes bzw. der Kontrolle und Adaptation des Therapiefortganges erfolgen. Ein an einer symptomatischen Arthrose I-III° erkrankter Patient sollte zunächst medikamentös-symptomatisch behandelt, so dass, nach Abklingen des initialen Akutschmerzes schrittweise Maßnahmen aus den übrigen Komponenten des Arthrosemanagements eingeleitet werden können, die den Verlauf der Arthrose günstig beeinflussen und die Symptome bzw. deren Progression mindern können.

Bei weit fortgeschrittenen Arthrosen kann eine operative Behandlung bis hin zum Gelenkersatz erforderlich sein, hier sollte der Orthopäde / Unfallchirurg basierend auf dem klinischen und radiologischen Befund die Notwendigkeit einer Operation feststellen und den Patienten in eine geeignete Klinik überweisen.

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